Fußballverein Meßstetten 1931 e.V
Eine Mannschaft, eine Familie von Anfang bis Ende


Unsere Kinder- und Jugendschutzbeauftragte:


Steffi Tusek



Der Schutz unserer Kinder und Jugendlichen hat bei der SGM Meßstetten Tieringen höchste Priorität. Mit Steffi Tusek haben wir eine engagierte und geschulte Ansprechpartnerin, die sich mit großem Verantwortungsbewusstsein für die Sicherheit und das Wohlbefinden unserer jungen Spielerinnen und Spieler einsetzt.
Steffi begleitet Kinder, Jugendliche, Eltern sowie Trainerinnen und Trainer in allen Fragen rund um Sicherheit, Prävention und respektvolles Miteinander. Mit ihrer offenen Art und ihrem klaren Blick für sensible Situationen sorgt sie dafür, dass sich junge Menschen in unserem Verein sicher, respektiert und gut aufgehoben fühlen.

Aufgabenbereiche von Steffi Tusek

• Vertrauensvolle Ansprechperson für Kinder, Jugendliche und Eltern
• Prävention und Aufklärung zu Themen wie Grenzverletzungen, respektvollem Umgang und Schutz vor Übergriffen
• Schulung und Sensibilisierung unseres Trainer- und Betreuerteams
• Vertrauliche Begleitung bei Verdachtsfällen mit klaren Handlungsschritten
• Weiterentwicklung unseres vereinsinternen Schutzkonzeptes
• Förderung eines sicheren, fairen und wertschätzenden Vereinsklimas
Warum Kinder- und Jugendschutz so wichtig ist
• Kinder und Jugendliche sollen sich jederzeit sicher und ernst genommen fühlen
• Prävention schützt vor Grenzverletzungen und unangemessenem Verhalten
• Eine klare Ansprechperson schafft Vertrauen und Orientierung
• Ein achtsamer Umgang stärkt das gesamte Vereinsklima und die Gemeinschaft

Kontakt
Kinder- und Jugendschutzbeauftragte: 
Steffi Tusek
E-Mail: schutz@fv-messstetten.de 
Telefon : +49 162 4386491





Kinder- und Jugendschutzordnung
Fußballverein Meßstetten 1931 e.V.



§ 1 Zweck der Ordnung
Der Fußballverein Meßstetten 1931 e.V. übernimmt Verantwortung für den Schutz aller Kinder und Jugendlichen, die am Vereinsleben teilnehmen. Ziel dieser Ordnung ist es, ein sicheres, respektvolles und gewaltfreies Umfeld zu schaffen sowie Kinder und Jugendliche vor körperlicher, seelischer, sexualisierter und digitaler Gewalt, Vernachlässigung und Diskriminierung zu schützen.
Alle Kinder und Jugendlichen haben das Recht auf Achtung ihrer Würde, ihrer Persönlichkeit und ihrer körperlichen und seelischen Unversehrtheit.

§ 2 Geltungsbereich
Diese Ordnung gilt für:


  • alle Vorstandsmitglieder,
  • Jugendleiter,
  • Trainerinnen und Trainer,
  • Betreuerinnen und Betreuer,
  • Schiedsrichter,
  • Übungsleiter,
  • ehrenamtliche Helfer,
  • Praktikanten,
  • Mitglieder sowie
  •  alle weiteren Personen, die im Auftrag des Vereins mit Kindern und Jugendlichen tätig sind.

§ 3 Grundsätze
Der Verein verpflichtet sich zu:
• Respekt und Wertschätzung,
• Gleichbehandlung unabhängig von Herkunft, Geschlecht, Religion oder Behinderung,
• Fairness und Toleranz,
• Gewaltfreiheit,
• Förderung der Persönlichkeitsentwicklung,
• Schutz der Privatsphäre.
Jede Form von körperlicher, psychischer, verbaler, sexualisierter oder digitaler Gewalt wird konsequent abgelehnt.

§ 4 Kinderschutzbeauftragte
Der Vorstand bestellt mindestens eine Ansprechperson für Kinder- und Jugendschutz.
Zu den Aufgaben gehören insbesondere:
• Beratung von Kindern, Jugendlichen und Eltern,
• Entgegennahme von Hinweisen und Beschwerden,
• Unterstützung bei Verdachtsfällen,
• Zusammenarbeit mit Fachberatungsstellen,
• Organisation von Präventionsmaßnahmen.
Die Kontaktdaten werden allen Mitgliedern bekannt gegeben.

§ 5 Auswahl und Verpflichtung von Trainern und Betreuern
Alle Personen, die regelmäßig Kinder oder Jugendliche betreuen,
• erkennen diese Ordnung schriftlich an,
• verpflichten sich zur Einhaltung des Verhaltenskodex,
• nehmen möglichst an einer Kinderschutzschulung teil,
• legen – soweit gesetzlich oder durch Vorstandsbeschluss vorgesehen – ein erweitertes Führungszeugnis vor.

§ 6 Verhaltenskodex
Alle Verantwortlichen verpflichten sich:


• Kinder und Jugendliche respektvoll zu behandeln.



• Niemanden zu beleidigen, herabzuwürdigen oder bloßzustellen



• Körperkontakt ausschließlich sportlich notwendig und angemessen einzusetzen.



• Das Vier-Augen-Prinzip möglichst zu vermeiden und das Zwei-Betreuer-Prinzip anzustreben.



• Die Privatsphäre in Umkleiden und Duschräumen zu respektieren.



• Keine privaten Beziehungen zu minderjährigen Vereinsmitgliedern aufzubauen.



• Keine Geschenke oder Vorteile zu gewähren, die Abhängigkeiten schaffen könnten.



• Alkohol, Drogen und Rauchen während der Betreuung Minderjähriger zu unterlassen.



• Eine Vorbildfunktion wahrzunehmen.
§ 7 Kommunikation
Die Kommunikation mit Minderjährigen erfolgt transparent.
Dabei gelten folgende Grundsätze:
• Nutzung offizieller Vereinskommunikation oder Mannschaftsgruppen.
• Einzelkontakte nur aus organisatorischen Gründen.
• Eltern werden insbesondere bei jüngeren Kindern in die Kommunikation einbezogen.
• Fotos und Videos dürfen nur mit entsprechender Einwilligung veröffentlicht werden.

§ 8 Training, Spiele und Vereinsveranstaltungen
Bei allen Vereinsaktivitäten gilt:
• Das Kindeswohl hat Vorrang vor sportlichem Erfolg.
• Niemand darf aufgrund seiner Leistung benachteiligt oder bloßgestellt werden.
• Übernachtungen und Auswärtsfahrten werden sorgfältig geplant.
• Minderjährige werden angemessen beaufsichtigt.
• Eltern erhalten rechtzeitig alle notwendigen Informationen.

§ 9 Umkleiden und Sanitärbereiche
Zum Schutz der Intimsphäre gilt:
• Trainer betreten Umkleiden nur bei berechtigtem Anlass.
• Gemeinsames Duschen von Erwachsenen und Minderjährigen ist ausgeschlossen.
• Foto- und Videoaufnahmen in Umkleiden oder Sanitärbereichen sind verboten.

§ 10 Umgang mit Verdachtsfällen
Bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung gilt:
1. Ruhe bewahren.
2. Betroffene ernst nehmen.
3. Keine eigenen Ermittlungen durchführen.
4. Beobachtungen dokumentieren.
5. Unverzüglich die Kinderschutzbeauftragten informieren.
6. Bei Bedarf externe Fachstellen oder Behörden einschalten.
Der Schutz des betroffenen Kindes steht stets an erster Stelle.

§ 11 Beschwerdeverfahren
Kinder, Jugendliche, Eltern und Mitglieder können sich jederzeit vertraulich an


• Trainer,
• Jugendleitung,
• Kinderschutzbeauftragte oder
• den Vorstand

    wenden.
    Alle Hinweise werden vertraulich behandelt. Personen dürfen wegen einer Meldung nicht benachteiligt werden.

    § 12 Prävention
    Der Verein fördert den Kinder- und Jugendschutz durch
    • regelmäßige Schulungen,
    • Information der Mitglieder,
    •Elternabende,
    • Sensibilisierung aller Verantwortlichen,
    • regelmäßige Überprüfung dieser Ordnung.

    § 13 Datenschutz
    Alle personenbezogenen Daten werden entsprechend der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) verarbeitet.
    Informationen über Verdachtsfälle werden ausschließlich an berechtigte Personen weitergegeben.

    § 14 Maßnahmen bei Verstößen
    Verstöße gegen diese Ordnung können – abhängig von ihrer Schwere – folgende Konsequenzen haben:
    • mündliche Ermahnung,
    • schriftliche Verwarnung,
    • Entzug von Betreuungsaufgaben,
    • Ausschluss von Vereinsveranstaltungen,
    • Vereinsausschluss gemäß Satzung,
    • Information der zuständigen Behörden.

    § 15 Inkrafttreten
    Diese Kinder- und Jugendschutzordnung wurde vom Vorstand des Fußballverein Meßstetten 1931 e.V. beschlossen.
    Sie tritt am 29.07.2026 in Kraft.

    Für den Vorstand:
    Michael Lubszczyk
    (1. Vorsitzender)

    Josef Los
    (Jugendleiter)

    Steffi Tusek
    (Kinderschutzbeauftragte/r)